TEIL 1 – Zwischen dem Befolgen einer Fiqh-Schule bzw. von Gelehrten und dem Folgen des Belegs

Schaikh Faisal Maulawi (r) In diesem Artikel werden wir verschiedene Fragen bezüglich der Statthaftigkeit des Befolgens einer Rechtsschule behandeln und dabei diverse Gelehrtenmeinungen zu diesem Thema betrachten. Ebenfalls wird die Thematik des Talfieq – also zusammengeflickte Rechtsauffassungen – und was damit zusammenhängt, für die Allgemeinheit zur Genüge behandelt. ERSTENS: Die Statthaftigkeit des At- Taqlied  التقليد
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Die Möglichkeit, der Ehefrau das Recht auf Talaaq / Eheauflösung in Absprache mit einem Imam / muslimischen Seelsorger einzuräumen

Gelehrte verfechten, dass der Ehevertrag der Frau zugestehen darf, die Talaaq-Scheidung auszusprechen. Kritisch kommentiert dies jedoch beispielsweise Sheikh Naayif al-Hamad: Jedoch merken wir an, dass der Mann der Frau dieses Recht nicht einräumen soll und die Frau auch nicht danach fragen soll, denn Frauen würden eher dazu neigen, in einem emotionalen Zustand den Talaaq auszusprechen,
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Die Reise der Frau bei gegebener Sicherheit & Die Reise des einzelnen Mannes, wenn Sicherheit und Rechtschaffenheit sichergestellt ist

Es ist wieder Hadschzeit! Saisonalbedingt mehren sich Fragen und Diskussionen bezüglich der Frage, ob eine Frau auch ohne männliche Begleitung aus der nicht-heiratbaren Verwandtschaft (singular im Arabischen: محرم, Mahram) eine Reise antreten kann. Selbstverständlich gehen wir dabei davon aus, dass die Reise mit Sicherheit einhergeht, vergleichbar mit dem Alltag. Tatsächlich haben Gelehrte hierzu verschiedene Meinungen.
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Qualifikationen eines Muftis

Allah Der Allwissende verwendet das Verb des Fatwa-Gebens in Bezug auf Sich selbst; die Fatwa ist eine sensible Angelegenheit, der sich nur Fähige widmen dürfen: يَسْتَفْتُونَكَ قُلْ اللَّهُ يُفْتِيكُمْ فِي الْكَلالَةِ إِنْ امْرُؤٌ هَلَكَ لَيْسَ لَهُ وَلَدٌ وَلَهُ أُخْتٌ فَلَهَا نِصْفُ مَا تَرَكَ وَهُوَ يَرِثُهَا إِنْ لَمْ يَكُنْ لَهَا وَلَدٌ فَإِنْ كَانَتَا اثْنَتَيْنِ فَلَهُمَا الثُّلُثَانِ
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