Warum ich gegen die Anschläge in Paris und nicht „Charlie bin“

Als Muslim argumentiere ich theologisch, dass die Anschläge in Paris nicht mit den Lehren des Islam einhergehen, denn: Selbst wenn sich die Angreifer in einem Kriegszustand wähnen, so gilt: „Im Falle dessen, dass eine Gruppe von Muslimen die feindliche Front passieren durch Vortäuschung, Diplomaten zu sein oder aber bloß Erlaubnis bekommen haben, die Grenze zu
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VIII: Die Beachtung bzw. die Nicht-Beachtung der Zielsetzungen der Texte – Teil 1

Die Schule des Wortlautes beachtet nicht die Zielsetzungen der Quelltexte und konzentriert sich nur auf deren Wortlaut. Auf der anderen Seite positioniert sich die Schule der Zielsetzung, welche die Texte in Zusammenhängen und im Rahmen von speziellen und übergeordneten Zielsetzungen versteht. Beispiel: Als der Prophet (saw) im Rahmen einer Kriegssituation die Anweisung gab, zu einem
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Grundregeln bezüglich Meinungsverschiedenheiten

Nachdem wir nun sieben Gründe für Meinungsvielfalt in Zweigfragen der Religion aus der Wissenschaft der Herleitung des islamischen Rechts beleuchtet haben, wollen wir – bevor wir uns einem weiteren Grund ausführlich widmen – innehalten und fünf grundlegende Regeln bezüglich Meinungsverschiedenheiten und den Umgang mit diesen für uns festhalten.   Möge Allah uns helfen, nach diesen
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VI Weder der Quran noch die Sunna behandeln die Angelegenheit detailliert

Einleitung   Zu den Merkmalen des Fiqh in der Zeit der Prophetengefährten (ra) gehört, dass es viele unterschiedliche Meinungen in Detailfragen gab- im Gegensatz zu den Grundfesten der Religion. Diese Meinungsverschiedenheiten weiteten sich aus in der Zeit der Mudschtahid- Imame und sie haben eine Weisheit inne: Es wäre für Allah ein Leichtes gewesen, alle Regelungen
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VIII: Die Beachtung bzw. die Nicht-Beachtung der Zielsetzungen der Texte – Teil 2

Die Schule des Wortlautes beachtet nicht die Zielsetzungen der Quelltexte und konzentriert sich nur auf deren Wortlaut. Auf der anderen Seite positioniert sich die Schule der Zielsetzung, welche die Texte in Zusammenhängen und im Rahmen von speziellen und übergeordneten Zielsetzungen versteht. Beispiel: Als der Prophet (saw) im Rahmen einer Kriegssituation die Anweisung gab, zu einem
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Abu Hanifas (r) Umgang mit der Sunna

Ibn Abi Schayba (r) zählt 125 Fälle auf, von denen er meint, dass Imam Abu Hanifa (r) einen authentischen Hadith nicht angewandt hat. Zwei wichtige Anmerkungen an dieser Stelle: Imam Abu Hanifa (r) verließ den offenbaren Wortlaut der Hadithe nicht ohne islamrechtlich korrekten Beweggrund. Imam Abu Hanifa (r) war in diesen Fällen nicht allein mit
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Ursachen von Meinungsunterschieden innerhalb von Rechtsurteilen. Ursache VII Unterschiede in den Ableitungsregeln

Jede der klassischen Rechtsschulen hat eine Methodik in Bezug auf den Umgang mit den Quelltexten. Diese verschiedenen Ableitungsregeln bzw. Ableitungsprinzipien oder  „Urteilsfindungswege“ bringen dann auch konsequenterweise unterschiedliche Urteile hervor – etwas, das mit einer fachlichen Gelassenheit innerhalb der Gelehrsamkeit gehandhabt wird.   Folgende Themenkomplexe werden von Gelehrten verschieden gehandhabt:   Umgang mit dem uneingeschränkten Befehl
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