بســم الله الرحمن الرحيـمالسَّلاَمُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَاتُهُ
Geschätzte Geschwister,
in Bezug auf die Frage, ob Muslime in der Minderheitensituation eine Wohnung bzw. ein Haus über einen verzinsten Bankkredit kaufen können, so stelle ich mit Sicherheit fest, dass die Argumente, die dies erlauben, nicht auf mich anzuwenden sind – doch muss sich niemand für meine individuelle Lage interessieren.
Auch bin ich bekanntlich kein Mufti, weswegen sich niemand mit meiner eigenen Überzeugung, resp. meinem Bauchgefühl befassen muss.
Aus der Perspektive der Gelehrten, welche begründete Einzelfälle anerkennen, die ein Aufheben des Zinsverbots unter Umständen für gerechtfertigt halten: Im Kontext Deutschlands herrscht eine Situation, auf welche die Fatwa des ECFR nicht genügend eingeht. Deswegen ist weiterhin von einem grundsätzlichen Verbot auszugehen.
Gleichzeitig ist mir wichtig klarzustellen, dass einige Gelehrte, die von einer Statthaftigkeit auch für Deutschland ausgehen, kompetente und vertrauenswürdige Gelehrte sind!
Die unfaire Kritik diesen Großgelehrten und mutigen Aktivisten für die Ummah gegenüber verrät mehr über ihre Kritiker, als dass der Rang dieser Fuqahaa‘ dadurch beeinträchtigt wird.
Folglich: Wer diesen ‘Ulamaa‘ ihn ihrer Ansicht folgt, ist wenn überhaupt nur von ALLAAH zu tadeln. Uns Menschen bleibt nur sachliche und geschwisterliche Kritik.
Dazu mehr: https://www.monajo.de/2014/08/teil-1-zwischen-dem-befolgen-einer-rechtsschule-bzw-von-gelehrtenmeinungen-und-dem-folgen-des-belegs/
In diesem Sinne darf ich anregen, das eigene Herz kritisch zu prüfen – warum will man/frau wirklich ein Haus oder eine Wohnung besitzen?
Wenn ich mitbekomme, dass einige Geschwister für ein Eigenheim bereit sind, in Dörfer zu ziehen, in denen wenige Muslime leben; Dörfer/Gegenden, die sich weit weg von den aktiven Moscheen befinden – zum eigenen religiösen Schaden und zum erzieherischen Schaden ihrer Kinder – muss ich feststellen, dass sich das Gutachten der es als erlaubt erachtenden Gelehrten eben nicht auf solche Fälle bezieht.
In Bezug auf den bereits abgeschlossen Kauf/unterschriebenen Vertrag:
Das (اللجنة الدائمة للبحوث العلمية والإفتاء) Ständige Komitee für wissenschaftliche Untersuchungen und Fatwa-Erteilung in Saudi-Arabien verbietet den Wohnungs- bzw. ein Hauskauf über einen verzinsten Bankkredit, sagt jedoch, dass für den Fall, dass dies bereits erfolgt ist, man Allah um Vergebung bitten muss, den Kauf jedoch nicht rückgängig zu machen hat.
(فتاوى اللجنة الدائمة 13/411)
Anbei und folgend zur Auseinandersetzung eine schriftliche Pro-Argumentation, eine schriftliche Contra-Argumentation wie auch eine Argumentation in Form einer Audiodatei vom mutigen Großgelehrten und Löwen für die Ummah, Schaikh Ad-Dedew:
حكم شراء المسلمين المقيمين في الغرب للبيوت بالقروض الربوية في أماكن إقامتهم(11.04.2016)
https://www.youtube.com/watch?v=grQPRMJ29zw
Wer das Arabische nicht verstehen kann, möge seine Zunge erst recht davor zurückhalten, die Kompetenz und Vertrauenswürdigkeit der Gelehrten zu bezweifeln.
والله تعالى أعلم
وَفَوْقَ كُلِّ ذِي عِلْمٍ عَلِيمٌ
(12:76)
Jazaakumu Allahu KhairanMit der Bitte um Euer Bittgebet
Viel Erfolgsverleihung (Taufieq min Allah) weiterhin!والصلاة والسلام على المبعوث رحمة للعالمينالسَّلاَمُ عَلَيْكُمْ وَرَحْمَةُ اللهِ وَبَرَكَاتُهُ Mohammed Johari