Rückgrat gegen schwammige Kontaktschuldhypothesen

Verdachtskaskaden haben immer ein Element der Lächerlichkeit, doch in Zeiten, in denen unser Sozialer Frieden gefährdet ist, kann man sie weder ignorieren noch sollten man Ihnen eine Bühne geben.

Kontaktschuldhypothesen sind prinzipiell abzulehnen, insbesondere solche, die schwammig formuliert (Bezüge zu, nahestehend etc.) und über lange Assoziationsketten (A kennt B und B hat mit C Kaffee getrunken und..) konstruiert sind.

Teilweise anonym bleibende DenunziantInnen unterschlagen solche Assoziationsketten und zitieren tatsachenwidrig. Sogar der Verfassungsschutz Hessen distanziert sich von solchen Vereinnahmungen.

Der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) sowie Partnern im Dialog hat das IIS e.V. bereits zuvor schriftlich belegt, dass Herr Siefert tatsachenwidrig den Verfassungsschutz zitierte. Leider hat erst eine erfolgreiche Unterlassungsklage (Juni 2019) das Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen dazu bewogen, den Beitrag zu entfernen. Nicht der einzige Prozess, den wir führen und gewinnen mussten.

Es sollte bekannt sein, dass das IIS im Jahre 2011 einen Gerichtsprozess gewonnen hat, der das Gewicht der (wohl damaligen) Perspektiven des Verfassungsschutzes relativiert.

Auf Hinwirken des Verfassungsschutzes wurde uns 2004 die Gemeinnützigkeit aberkannt. Die gerichtliche Klarstellung zu Gunsten des IIS erfolgte wie gesagt im Jahre 2011. Auch hier sei gesagt: Nicht der einzige Prozess, den wir führen und gewinnen mussten.

Warum sich DenunziantInnen auf Berichte unseriöser Journalisten stützen, anstatt andere Presseberichte zu zitieren, mögen BeobachterInnen selbst beantworten.
Eine Auswahl von Positionierungen aus dem Jahre 2017:

„Zudem garantiere das deutsche Grundgesetz Religionsfreiheit. Aus religiösen Gründen könne man also gegen die geplante Moschee nichts sagen. Auch der Verfassungsschutz, der den Verein beobachte, habe bislang keine Bedenken, sagte die Ortsvorsteherin [des uns betreffenden Ortsbeirates 16].“ (Der Bergen-Enkheimer, 7. Dezember 2017)
„Sie stehe in Kontakt mit Polizei und Verfassungsschutz, sagt Müller-Friese [Ortsvorsteherin]: „Es liegt gegen diesen Verein nichts vor.“ (Darmstädter Echo, 16. November 2017)

Wichtig ist auch zu wissen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz einige Einschätzungen des Verfassungsschutzes Hessen in Bezug auf zwei muslimische Organisationen, die zur Kontaktschuld oft herangezogen werden, offensichtig als überzogen einschätzt.  

Beispielsweise verkündet das Bundesamt für Verfassungsschutz bezüglich des Europäischen Rates für Fatwa und Forschung (ECFR), dass dieser „keine deutsche Organisation und nicht in Deutschland aktiv“ ist und weiterhin, dass „der Fatwarat Deutschland, der als ein Ableger des ECFR gilt“, „kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutzes“ ist, „da bisher keine extremistischen Äußerungen bzw. Handlungen dieser Organisation festgestellt werden konnten.

Ebenfalls konstatiert die Bundesregierung, dass das „Europäische Institut für Humanwissenschaften e. V.“ (EIHW) kein Beobachtungsobjekt des Bundeamtes für Verfassungsschutz ist, „da bisher keine extremistischen Äußerungen bzw. Handlungen dieser Organisation festgestellt werden konnten.“

Für diejenigen, die an Gleichbehandlung interessiert sind:

  1. Warum wird ausgerechnet MuslimInnen/ muslimische Institutionen eine (Kontakt)Schuld unterstellt und nicht derselbe Maßstab angelegt und die Goethe-Universität und die Universität Paderborn gleichermaßen beschuldigt?
  2. Warum werden aus Bezügen zu über 270 nichtmuslimischen Organisationen, resp. selbständigen Abteilungen/ Referaten dieser, mit denen die muslimische Gemeinde IIS e.V. in der Vergangenheit interagieren konnte, nicht gleichermaßen Schlussfolgerungen gezogen – in diesem Fall positive?!

Am Ende dieses Textes folgt der Link für eine ausführlichere Stellungnahme.

Unsere Beiträge mit unseren Partnern für ein besseres Miteinander sind jedenfalls wechselseitig und gesamtgesellschaftlich wertgeschätzt, weswegen wir unbeirrt verbleiben

mit dialogischen Grüßen aus dem heißen Sommer 2024

Mohammed Johari
Doctor of Islamic Studies (International University of Novi Pazar, SRB, 2019) 
Doktorand im Rahmen einer zweiten Promotion zum Themenkomplex Nasiihah und Systemische Beratung (UniSZA in Malaysia, seit 2023) 
Diplom- Sozialpädagoge (GER, 2006) M.A. Management (GER, 2013)
M.A. Islamic Studies (GBR, 2016) 
M.A. Interreligiöser Dialog (AUT, 2017) 
2-jährige Weiterbildung in Systemische Beratung (SG, 2023)
Geprüfter Stresspräventionstrainer (ZPP, 2021)