Oft stellen Muslime, welche Minderheiten in der jeweiligen Mehrheitsgesellschaft darstellen, die Frage, ob man die Zakat-Zahlung auch für Moscheegemeinden bzw. deren Errichtung verwenden darf. Allgemein vor dem Hintergrund, dass nun Muslime mehr und mehr von Mietzahlungen für Hinterhofmoscheen zu Eigentum in zentraler, repräsentativer Lage übergehen, ist diese Frage eine aktuelle für Muslime in Europa. Durch die Coronakrise drängt sich diese Frage von neuem auf.