Anlass der hiesigen Abhandlung ist, dass im Winter die Zeitspannen für das Mittagsgebet sowie das Nachmittagsgebet relativ früh beginnen. Dadurch dass die Mittagspausen häufig nicht früher genommen werden können, kommen viele Geschwister erst später zum Gebet, manche auch gar nicht. Dasselbe trifft auch auf die SchülerInnen zu, welche aufgrund des Unterrichtsschlusses am frühen Nachmittag in der Sommerzeit problemlos teilnehmen können jedoch in der Winterzeit nicht oder nur verspätet erscheinen können.
Bezüglich der Festlegung der Zeitspanne für das Freitagsgebet werden unter den Rechtsgelehrten verschiedene Meinungen vertreten: