Diese Abhandlung bezieht sich auf die Dauer in der man noch als ‚Reisender‘ gilt und es folglich erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen sowie das Fasten zu brechen.
Diese Abhandlung bezieht sich auf die Dauer in der man noch als ‚Reisender‘ gilt und es folglich erlaubt ist, das Gebet zu verkürzen sowie das Fasten zu brechen.