Feedback und Antwort bezüglich der unfundierten Kritik an der Abhandlung „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“ sowie Stellungnahme zu einer Antwort des IZRS

Im Folgenden werde ich auf einige Kommentare eingehen, welche ich auf meiner Facebookseite erhalten habe, als ich den besagten Text zwecks Verbreitung postete.
Liebe Geschwister, etwas weniger Emotion würde der Diskussion gut tun 🙂

Der Verweis auf das Fasten der Prophetengefährten (ra) und der rechtschaffenen Vorfahren in Kriegssituationen ist kein Argument, da noch nicht dadurch geklärt ist, ob dies aufgrund einer Freistellung oder aufgrund eines Gebots erfolgte.

Unabhängig davon, dass die Prophetengefährten und die rechtschaffenen Vorfahren sicherlich durch ihren Imam stärker waren und auch in diesem Zusammenhang einige Karamaat erfahren haben: Das Fastenbrechen um Stärke gegen den Feind im Krieg zu erlangen ist tatsächlich grundsätzlich erlaubt, wie Ibn Taymiyyah (r), Ibn Muflih (r) und Ibn Al-Qayyim (r) erläutert haben und wie es auch über Imam Ahmad (r) in einer von zwei von ihm überlieferten Auffassungen berichtet wird.1

Manchmal hatte es der Prophet (saw) sogar das Fastenbrechen geboten.

In der Schlacht vor Damaskus 702. n.H. haben die Muslime gegen die Tataren ihr Fasten gebrochen.2

Bei der Einnahme Mekkas hatte der Prophet (saw) es erst den Muslimen freigestellt, ihr Fasten zu brechen: „Ihr werdet dem Feind begegnen und das Fastenbrechen wird euch stärken.“ Einige der Prophetengefährten nahmen diese Erleichterungsregelung an, andere nicht. Dann befahl der Prophet (saw) allen: „Ihr werdet dem Feind am Morgen begegnen und das Fastenbrechen wird euch stärken, so brecht euer Fasten!“3

Auch wenn andere Auffassungen zu dieser Thematik existieren mögen, klar geworden ist, dass der Verweis auf das Fasten der Salaf in Kriegssituationen kein Argument gegen die Abhandlung ist, die unter uns diskutiert wird.
Nicht Emotionen, sondern wissenschaftliches Arbeiten sind in unserem Gespräch notwendig um

  1. das Wohlgefallen Allahs zu erlangen und
  2. zur Wahrheit zu gelangen – selbst wenn wir bei der Wahrheitssuche zu verschiedenen Auffassungen gelangen, wie dies in Zweigfragen oft unumgänglich ist.

Folgende Emotionsausbrüche sind weder ein Argument, noch wird dadurch Geschwisterlichkeit gestärkt:

„Lol“ [Lots of laughs], „es gibt anscheinend heutzutage für alles eine Fatwa“, „Gibt es auch sowas für Leute die zu faul sind zu beten?“, „Das ist eine weitere Katastrophe …“

Ist das eine sachliche, wissenschaftliche Kritik?

Nur ein einziges Wort des Textes, der kritisiert werden möchte, wird zitiert: „Mühsal“ – Doch wird damit unterschlagen, dass dieses Wort im Text im Zusammenhang mit der Überforderung gebraucht wird! So lautet ja auch der Titel des Textes: „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“.

Mit diesem verstümmelten Zitat wird die Abhandlung aus ihrem Kontext gezogen.

Ich möchte nicht verschweigen, dass ich derartigen oft erlebe, wenn ich den Islam gegenüber Angriffen verteidige…

Der Abschluss mit der Ayah ist (hoffentlich) die letzte Stufe im „Dissen“:

„Was meinst du wohl zu jemandem, der sich als seinen Gott seine Neigung genommen hat, den Allah trotz (seines) Wissens hat in die Irre gehen lassen und dem Er das Gehör und das Herz versiegelt und auf dessen Augenlicht eine Hülle gelegt hat? Wer könnte ihn nach Allah rechtleiten? Bedenkt ihr denn nicht? Sure 45:23“

Astaghfirullah!

Will man sagen, dass Ibn Al-Qaasim (r), (bedeutendste Schüler Imam Maaliks) sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass aufgrund starker Kopfschmerzen, welche von einem leeren Magen verursacht wurden, das Fasten gebrochen werden kann?

Oder dass Imam Maalik (r) sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass derjenige, der an starkem Durst leidet, sein Fasten brechen kann ohne dass er dafür Arme speisen müsste?

Oder dass der Maalikit An-Nafaraawy (r), gest. 1126 n. H., sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass die Stillamme, welche Nahrung zu sich nehmen muss um ihrem Beruf nachgehen zu können, dessen Entlohnung sie bedarf, ihr Fasten brechen kann? Und das dies auch für die Bauern und Erntelohnarbeiter gilt?
Oder dass Ad-Daasuuqy Al-Maaliky (r), gest. 1230 n.H., sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass die starke Anstrengung das Fastenbrechen ermöglicht und dass gesagt wurde, dass dies auch für die gesunde Person gilt?

Oder dass Imaam Al-Ghazaaly (r) (Schaafi`i) sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass das Übermannen des Hungers und des Durstes mit der Krankheit gleichgesetzt ist, folglich auch das Fastenbrechen erlaubt ist?

Oder dass Ibn Qudaama (r) sich seine Neigungen zum Gott genommen hat, als er sagte, dass die gesunde Person, welche Erkrankung aufgrund des Fastens befürchtet, ihr Fasten wie die kranke Person brechen kann?
Weiter führt Ibn Qudaama (r) in Stadardwerk Al-Mughni aus:

„Dem Gesunden wiederum, der befürchtet, auf Grund des Fastens krank zu werden, ist das Fastenbrechen ebenso erlaubt wie dem Kranken, der befürchten muss, dass seine Krankheit sich durch das Fasten verschlimmert. Denn dem Kranken ist das Fastenbrechen aufgrund dessen erlaubt worden, was an Folgen seines Fastens an Verschlimmerung und Verlängerung der Krankheit zu erwarten ist. Die Befürchtung, eine Krankheit durch das Fasten zu verursachen, kommt dem hierbei gleich.“

„Bezüglich eines jungen Mädchens sagte Imam Aḥmad (r), dass es zwar fasten müsse, sobald sie ihre Periode erreicht hat. Wenn das Fasten sie jedoch überfordert, so darf sie das Fasten brechen und zu einem anderen Zeitpunkt nachholen. Hiermit meint er, wenn sie bereits in jungem Alter, unter 15 Jahren, ihre Periode bekommt, und damit bereits prinzipiell zum Fasten verpflichtet ist.

Al-Qāḍī sagte, dass ihr das Fastenbrechen lediglich dann erlaubt ist, wenn sie eine Krankheit als Folge des Fastens befürchtet.“

Warum haben diese geehrten Gelehrten nicht gesagt: Faste Dich krank? Faste Dich arbeitslos und geh zum „Zakatamt“?

Die Antworten dafür sind im Text! Ich bezweifele übrigens, ob alle, welche die emotionalen Worte geliked haben, den Text „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“ aufmerksam gelesen haben….

Und kann man nach all den Zitaten, die Schaikh Abu Ubaida Ali Ahmad (h) aufführte, sagen, dass er seinen Neigungen zum Gott genommen hat, als er den Text verfasste?

Können wir uns bitte darauf einigen liebe Geschwister, dass die Ayah aus ihrem Kontext gezogen wurde? Jedes Tafsirwerk wird Euch dies klar werden lassen.

Und wo ist in der Fatwa Talfiq, also „Zusammenflickung“ – unabhängig davon, wie man zu diesem steht – angewandt? (Mehr Infos: TEIL 2 – Zwischen dem Befolgen einer Rechtsschule bzw. von Gelehrtenmeinungen und dem Folgen des Belegs)

Man sorgt sich darum, dass die Fatwa missbraucht werden könnte? Das ist ein berechtigtes Anliegen! Hier kann ich mit der Kritik leben! Vorab sei jedoch gesagt (ich zitiere aus einer Antwort, die ich einem Lehrbeauftragten einer Universität gab, der auch deutlich machte, dass er Missbrauch der Fatwa befürchtet:

„Lieber Bruder ….,

Deine Meinung, dass einige Menschen unbegründet Ausflüchte finden, kann ich teilen. Dies werden sie auch unabhängig von der Fatwa auch weiterhin tun. Ihr Problem dürfen wir aber nicht zum Problem der anderen machen. Derjenigen, die dieses Wissen benötigen, weil sie eben mit einer überfordernden Mühsal zu kämpfen haben– nicht mit einer herausfordernden. Allein der Gedanke zu wissen, dass es viele Eltern gibt, die ihre jungen Kinder (welche die Pubertät erreicht haben) bis zur Krankheit fasten ließen und lassen [vor den Augen lauernder Islamkritiker]– wohlwissend, dass dies eintreffen wird – ist verstörend und wir als Verantwortungsträger in unseren Gemeinden müssen uns fragen, ob unsere Vermittlung der Religion dazu beigetragen hat.

Allgemein: Dort wo die begründete Erleichterung nicht bekanntgegeben wird, sorgt man nicht nur unnötig für Erschwernis, auch für ein unbegründetes schlechtes Gewissen, was sich der Schaitan dann auch gern zunutze macht. Auch sorgt ein Zurückhalten von Wissen dieser Art dafür, dass die Religion als überfordernd, rückständig und fern von der Realität der Menschen wahrgenommen wird. Allah Der Majestätische Selbst hat Ausnahme- und Erleichterungsregelungen im Quran erwähnt und seinen Propheten Muhammad – Allahs Segen und Frieden seien auf ihm – solche verkünden lassen! [Also warum sollten wir dies unterlassen?]

Ebenfalls haben unsere Mitmenschen ein Recht darauf, die Religion im Allgemeinen (und den Ramadan im speziellen) so vermittelt zu bekommen, wie sie ist, gerade weil nicht wenige von uns ein extremes und/oder unwürdiges Bild vermittelt haben. Manche Geschwister haben in der Vergangenheit mit gutem Gewissen sich ein Attest vom Arzt erschlichen, eben weil sie keinen anderen Ausweg sahen. Der Grund dafür ist, dass einige Gelehrte aus Angst Schaden anzurichten eben ein wenig zu vorsichtig dabei waren, dieses Wissen zu vermitteln – und Schaden anderer Art damit mit verursacht haben

Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass der Artikel die Bedingungen deutlich macht, welche es einem erlauben das Fasten zu brechen (…).“

Der Bruder antwortete daraufhin mit:

„wa alaykum salam …..BaarakAllah fikum“

Sorgt Euch liebe Geschwister also bitte auch um diejenigen, welche wirklich überfordert sind mit dem Fasten, denen man aber diese Fatwa verschweigt!

Um die an und für sich berechtigte Sorge, dass man aufgrund des Artikels eine Ausrede dafür hat, mit ihrem Fasten unverantwortlich umzugehen, im Artikel deutlicher anzusprechen, habe ich mich für folgende Vorbemerkung (nun online) entschieden:

„Der Artikel behandelt eindeutig die überfordernde Mühsal und wir Muslime wissen, dass Allah das innerste unsere Absichten kennt. Wer will also die begründeten Ausnahme- und Erleichterungsregelungen für sich in Anspruch nehmen, obwohl er weiß, dass er kein Anrecht darauf hat (weil er eben nicht überfordert ist)?!
Ein Jeder möge also sein Herz auf Gottesfurcht und Liebe zu Allah und Seinen für uns nützlichen Geboten prüfen, bevor er bei sich überfordernde Mühsal feststellt.
Gleichzeitig sollen wir gemäß der Sunna des Propheten (saw) in Bezug auf andere, welche ihr Fasten brechen und sich dabei auf diese Ausarbeitung beziehen, grundsätzlich nur das Beste annehmen.
ما أطيبك وأطيب ريحك، ما أعظمك وأعظم حُرْمَتك. والذي نفس محمَّد بيده، لحُرْمَة المؤمن أعظم عند الله حرْمَة منكِ، ماله ودمه، وأن نظنَّ به إلَّا خيرًا

Weiterhin wurde ich um Stellungnahme zur Fatwa „Das Fasten brechen im Ramadan wegen des langen Tages?“4 vom IZRS gebeten:

Zunächst: Die Fatwa kritisiert nicht den Text „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“. Ich bezweifele, dass der IZRS den Text gelesen hat, denn es wird nicht auf die folgenden Aussagen der zitierten Gelehrten eingegangen und somit sind diese auch nicht entkräftet:

Maalikiyyah

Ibn Al-Qaasim (r), der bedeutendste Schüler Imam Maaliks (r), hielt fest, dass aufgrund starker Kopfschmerzen, welche von einem leeren Magen verursacht wurden, das Fasten gebrochen werden kann. Imam Maalik (r) hielt fest, dass derjenige, der an starkem Durst leidet, sein Fasten brechen kann ohne dass er dafür Arme speisen müsste.5
Weiterhin ist innerhalb der maalikitischen Rechtsschule von An-Nafaraawy (r) (النفراوي), gest. 1126 n. H., konstatiert worden, dass die Stillamme, welche Nahrung zu sich nehmen muss um ihrem Beruf nachgehen zu können, dessen Entlohnung sie bedarf, ihr Fasten brechen kann. Ebenfalls wurden der Bauer und der Erntelohnarbeiter unter denen aufgeführt, welche das Fasten aussetzten können, wenn es ihnen die nötige Arbeit unmöglich macht. Nach An-Nafaraawy (r) sollten sie jedoch den Tag fastend beginnen und erst beim Verspüren der Mühsal ihr Fasten brechen.6
Muhammad bin Ahmad Ad-Daasuuqy Al-Maaliky (r) (محمد بن أحمد الدسوقي), gest. 1230 n.H., stellte fest, dass die starke Anstrengung das Fastenbrechen ermöglicht und dass gesagt wurde, dass dies auch für die gesunde Person gilt.7

Schaafiiyyah
Imam An-Nawawi (r) überliefert von Imaam Al-Ghazaaly (r) (الإمام الغزالي), gest. 505 n.H. dass das Übermannen des Hungers und des Durstes mit der Krankheit gleichgesetzt ist, folglich auch das Fastenbrechen erlaubt.8
Hanaabilah
Ibn Qudaama (r), der zweifellos zu den wichtigsten Gelehrten der hanbalitischen Rechtsschule zählt, hält fest: „Die gesunde Person, welche Erkrankung aufgrund des Fastens befürchtet, bricht ihr Fasten wie die kranke Person.“9

Zudem liest sich die Abhandlung des IZRS zumindest stellenweise als Bestätigung:

„Bei der Mehrheit [islamischen Rechtsgelehrten] gehören lange Fastentage, heisse oder kalte Fastentage, Hunger und Durst nicht zu einer unerträglichen Erschwernis, sondern sind Teil des Fastens. Dass der Mensch dabei etwas schwächer wird, manchmal über Kopfschmerzen klagt, Durst verspürt, sind alles normale Zustände während des Fastens.“

Damit erkennt die Abhandlung des IZRS an, dass eine Minderheit islamischer Rechtsgelehrten durchaus lange und heiße Fastentage als Faktoren, welche zu unerträglichen Erschwernis führen können, werteten.

Zusätzlich dazu, dass die IZRS auf die einzelnen Aussagen der zitierten Gelehrten in der Abhandlung „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“ nicht eingeht – und somit diese auch nicht entkräftet – kommt hinzu, dass auch keinerlei Quellenangaben bezüglich der Inhalte des von dem IZRS veröffentlichtet Textes gegeben werden. Darunter fallen Aussagen wie:

„Die Gelehrten definieren die wirkliche Erschwernis (al-mashaqqa) durch die Aussetzung des Individuums einer lebensbedrohlichen Gefahr und der höchstwahrscheinlich akuten Gesundheitsgefährdung (z.B. Kreislaufzusammenbruch).“

Auch ist die besagte „Muslim Scholars Association” nicht im Netz zu finden, so dass man das Originalgutachten aufsuchen könnte.

Weiterhin ist aufzuführen, dass die Ausgangslage der Grundlage der Antwort des IZRS ist, dass jemand, fragt, der im Krankenhaus Nachtschichten arbeiten muss und keine Pause für das Suhur bekommt.

Dieser Fall ist sicherlich durch Gespräche mit Vorgesetzten regelbar, zumal ein nährreicher Suhur nicht unbedingt länger als 10-15 Minuten brauchen muss. Shakes sind beispielsweise ein probates Mittel, sich die Zeit des Kauens zu sparen und trotzdem Proteine und Kohlenhydrate zu sich zu nehmen. Jedenfalls wurde mir von jemandem bestätigt, der sowohl als Pfleger als auch als Arzt Nachtschichten in Krankenhäusern arbeitete, dass ein Durcharbeiten praktisch nicht möglich ist und somit auch unabhängig davon einem Pausen prinzipiell zustehen.

Nur wenn es keine Lösung nach dem erstreben aller möglichen Lösungswege erreicht werden konnte – was ich persönlich in dem besagten Fall für unwahrscheinlich halte – und die Person die Arbeit nicht durchführen kann aufgrund der Überforderung und dieser Arbeit bedarf, so ist gemäß der Abhandlung „Überfordernde Mühsal (المشقة) als Grund das Fasten zu brechen“ anhand klassischer Gelehrten erläutert worden, dass die Person weder sich krank fasten muss noch die Arbeit zu kündigen hat um bedürftig zu werden. So war es innerhalb der maalikitischen Rechtsschule An-Nafaraawy (r), gest. 1126 n. H., der erläuterte, dass die Stillamme, welche Nahrung zu sich nehmen muss um ihrem Beruf nachgehen zu können, dessen Entlohnung sie bedarf, ihr Fasten brechen kann und ebenfalls Bauern und Erntelohnarbeiter mit selbigen Umständen vom Fastenbrechen Gebrauch machen dürfen.

Fazit

Es ist also somit nachvollziehbar dargelegt, dass die Aussagen des IZRS eher allgemeinerer und erzieherischer Natur sind und die Spezialfälle, welche die klassischen Gelehrten Ibn Al-Qaasim (r), Imam Maalik (r), An-Nafaraawy (r), Muhammad bin Ahmad Ad-Daasuuqy Al-Maaliky (r), Imam An-Nawawi (r), Imaam Al-Ghazaaly (r) und Ibn Qudaama (r) abhandelten, nicht thematisierten.

In diesem Sinne schließe ich mit den Worten Ibn Qudaamas (r):

والصحيحُ الذي يخافُ المرضَ بالصيام، يُفطِر مثل المريض

„Die gesunde Person, welche Erkrankung aufgrund des Fastens befürchtet, bricht ihr Fasten wie die kranke Person.“10

الله اعلم

  1. Ibn Muflih: Al-Furoo’, 3/28 []
  2. Ibn al-Qayyim, zitiert in: al-Bidaayah wa’l-Nihaayah, 14/31 []
  3. Muslim, 1120 []
  4. In: http://www.izrs.ch/gebete-zusammenlegen-und-das-fasten-brechen-im-ramadan-wegen-des-langen-tages.html []
  5. Vgl. الذخيرة في فروع المالكية ـ القرافي ـ 2/512 In: Ebd. []
  6. Vgl. الفواكه الدواني على رسالة ابن أبي زيد القيرواني ـ أحمد بن غنيم بن سالم بن مهنا النفراوي ـ 2/712 In: Ebd, S. 10. []
  7. Vgl. حاشية الدسوقي على الشرح الكبير ـ 5/175 In: Ebd. []
  8. Vgl. كفاية الأخيار حل غاية الاختصار ـ تقي الدين أبي بكر بن محمد الحسيني الحصني الدمشقي ـ 1/213 In: Ebd. []
  9. المغني ـ ابن قدامة المقدسي ـ 3/43 In: Ebd. []
  10. المغني ـ ابن قدامة المقدسي ـ 3/43 In: Ebd. []