Hausarbeitsaufteilung zwischen Ehemann und Ehefrau – ? oder !

Viele Männer und vor allem Ehemänner meinen, dass der Islam detailliert geregelt hat, dass die Ehefrau die Haushaltsführung übernimmt – so wie ja auch geregelt ist, dass der Ehemann verpflichtet ist, die Familie zu ernähren. Ausgleichende Gerechtigkeit eben.

Außerdem argumentieren Männer gerne auch mit der scheinbaren Naturgegebenheit der Arbeitsaufteilung  – und zitieren die Wissenschaft:

Sobald das erste Kind geboren wird, treten fast automatisch die traditionellen Strukturen in Kraft. Das ist der Moment, in dem die Männer wieder an den Frauen vorbeiziehen. Und spätestens nach 15 Jahren Beziehung laufen 85 Prozent der Ehen nach dem Muster ab, dass die Frau die komplette Hausarbeit erledigt.Hans-Peter Blossfeld, Soziologe

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Selbstverständlich für den Muslim, dass es keine Widersprüche zwischen der religiösen Offenbarung des Schöpfers und dessen Schöpfung gibt. Doch wie will man beweisen, was naturgegeben und was kulturbedingt ist? Eine islamrechtliche Perspektive ist also auf unsere Fragestellung nötig.

Gerade in Zeiten von Arbeitslosigkeit des Mannes, resp. wenn dieser nicht in Vollzeit arbeitet und die Frau einer für die Familie oder der Gemeinde nötigen Arbeit nachgeht, fühlt sich die mit Kindern, Arbeit und Haushalt überforderte Frau im Stich gelassen. Oft geht es dabei noch nicht einmal um die Arbeit an sich, sondern die mangelnde Anerkennung und Wertschätzung für den persönlichen Einsatz.

Spätestens in Ehe-Krisenzeiten herrscht also der Fatwa-Krieg!

Nun zur islamrechtlichen Perspektive: Ibn Taymiyyah (r) konstantiert, dass Gelehrte verschiedene Auffassungen darüber vertreten, in wie fern die Ehefrau [als Gegenleistung dafür, dass sie versorgt wird] die Verpflichtung hat, den Haushalt zu führen. Beispielhaft zählt Ibn Taymiyyah (r) die Aufbereitung der Liegestätte sowie die Essenszubereitung  und das Servieren auf.

  • Manche Gelehrte haben eine Verpflichtung verneint.
  • Andere Rechtsgelehrten hingegen haben eine Verpflichtung festgehalten, wobei sie sich dessen uneinig waren, wie stark bzw. intensiv diese Verpflichtung ausfällt.
  • Manche sagten, dass sie wenig zu leisten hat.
  • Andere sagen, dass die Frau gemäß den Sitten und Bräuchen in einer Gesellschaft Verantwortung für den Haushalt übernimmt und ihr sozialer Status hierbei mitbestimmend ist. Dieser Auffassung hängt auch Ibn Taymiyyah (r) an und erläutert weiterhin, dass die Haushaltsführung einer Wüstenbewohnerin sich von der einer Städterin unterschiedet, sowie die Arbeit einer starken Frau anders ist als die einer schwachen.

Neben gesellschaftlichen Faktoren sind also auch individuelle Aspekte mit einzubeziehen.2

Eine sehr ausgewogene, differenzierte und realistische Ansicht, welche den universalen Charakter des Islam unterstreicht! Doch damit ist die Thematik noch nicht abgeschlossen, denn der Brauch ist es ebenfalls, der entscheiden kann, dass die Frau ausreichend Haushaltshilfen vom Ehemann finanziert bekommen muss:

Der Brauch in einer Gesellschaft regelt unter Einbeziehung weiterer Faktoren wie u.a. gesellschaftlicher Stand, Alter und gesundheitlicher Zustand der Ehefrau, in wie weit diese das Recht darauf hat, Haushaltshilfe(n) im Rahmen der Versorgungsleistungen des Ehemannes zu empfangen. Als Beleg wird hierfür folgender Vers aufgeführt:

 وَلَهُنَّ مِثْلُ الَّذِي عَلَيْهِنَّ بِالْمَعْرُوفِ

Und den Frauen steht in rechtlicher Weise (gemäß Al- Maruuf) das gleiche zu, wie den Männern gegenüber ihnen.(2:228)

Dieses durch den Brauch definierte Recht ist gleichzeitig mit den finanziellen Verhältnissen des Mannes in Einklang zu bringen, dem anbefohlen wurde, gemäß dieser seine Versorgungsleistungen zu erfüllen:

 لِيُنفِقْ ذُو سَعَةٍ مِنْ سَعَتِهِ وَمَنْ قُدِرَ عَلَيْهِ رِزْقُهُ فَلْيُنفِقْ مِمَّا آتَاهُ اللَّهُ لا يُكَلِّفُ اللَّهُ نَفْساً إِلاَّ مَا آتَاهَا سَيَجْعَلُ اللَّهُ بَعْدَ عُسْرٍ يُسْراً

Der Wohlhabende soll entsprechend seinem Wohlstand (die Aufwendungen) ausgeben. Und wem seine Versorgung bemessen (zugeteilt) wurde, der soll (eben) von dem ausgeben, was Allah ihm gegeben hat. Allah erlegt keiner Seele mehr auf als das, was Er ihr gegeben hat. Allah wird nach Schwierigkeit Erleichterung schaffen.(65:7)

Bezüglich des relevantes Maßstabs – was der Brauch bezüglich der Frau vorsieht oder aber die Möglichkeiten des Mannes vertreten – die Gelehrten verschiedenen Auffassungen:

  1. Der Brauch bezüglich der Frau ist maßgeblich.
  2. Die finanziellen Möglichkeiten des Mannes sind entscheidend.
  3. Beides ist ausgewogen zu berücksichtigen.

Imam Asch- Schaafi`i (r) vertrat die zweite Auffassung auf der Grundlage des zuvor erwähnten Verses (65:7).3

Doch die Fatwa wird niemals ohne Taqwa zum Glück führen! Wie nun Glückseligkeit in ein muslimisches Heim bringen, wenn MANN keine Haushaltshilfen bezahlen kann?Wertschätzung für die Leistungen der Frau innerhalb des Hauses kann MANN sich leicht anerziehen: Durch Mitmachen! Dann weiß MANN, was er ansonsten hat! Dann fällt es auch leichter, von (faulem 🙂 ) Herzen der Frau zu danken – ein wichtiger Teil des Gottesdienstes, denn:

Wer den Menschen nicht dankt, der hat Allah nicht gedankt!(Der Prophet Muhammad, saw)

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Doch das Mitmachen ist nicht nur Mittel zum Zweck, vielmehr tritt MANN so in die Fußstapfen des Propheten (saw), denn der Prophet Muhammad (saw) war zu Hause

كان في مهنة أهله فإذا حضرت الصلاة قام إلى الصلاة

…stets im Dienst der Familie und zum Gebet verließ er das Haus(Bukhari)

Schaikh Al-Uthaimin (r) erläuterte dies dahingehend, dass es Sunna gemäß dieses Hadiths ist, als Mann seinen Tee und sein Essen zuzubereiten und auch seine eigene Wäsche zu waschen.5

PS: Nur für die Männer (Frauen hören an dieser Stelle auf zu lesen):

Manche Männer haben Erfolg damit, sich im Haushalt zu engagieren, aber gerade dadurch keine Hilfe im Haushalt zu sein. Einerseits bringen sie so die Ehefrau zum Schmunzeln und andererseits übernimmt diese – um nicht doppelt so viel Arbeit zu haben – viele Tätigkeiten lieber selbst. Doch dieses Verhalten werden wir islamrechtlich nicht abhandeln.

🙂

 

 

 

  1. [1] Jan Martin Wiarda: Frauen in Beziehungen. Weiblich, gebildet, partnerlos, 18. August 2012, in: http://www.zeit.de/2012/33/C-Beziehung-Frauen-Maenner (zuletzt abgerufen am 17.03.2015) []
  2. [2] Fataawa; 2/234,235 []
  3. [3] Sheikh AbdurRahmaan Al-Ajlaan (h): Wife’s right to a maidservant, in: http://en.islamtoday.net/node/1761 (zuletzt abgerufen am 17.03.2015) []
  4. [4] Abu Dawud; Ahmad; Tirmidhi, „hasan/sahih“, Im Werk von Imam Adh-Dhahabi über die großen Sünden erwähnt. []
  5. [5] شرح رياض الصالحين للشيخ العثيمين رحمه الله, in: http://www.ahlalhdeeth.com/vb/showthread.php?t=253135 (zuletzt abgerufen am 17.03.2015) []