Beispiele lassen die Theorie lebendig werden. In diesem Sinne folgt in den nächsten Folien anschaulich dargestellt die Diskussion zielsetzungserfüllter Rechtsprechung. Behandelt werden u.a.:
- Salafiyya-Gelehrte wie die Schujuukh Al-Albaani (r), Bin Baz (r) und Al-Uthaimin (r) bejahen zielsetzungserfüllte Rechtsprechung, auch wenn sie dafür bekannt sind, diese weniger anzuwenden.
- Warum der Waly zwei Zeugen bei einer Eheschließung ersetzen kann.
- Warum damals in die Moschee gespuckt werden konnte und heute nicht.
- Warum die Befehlsform der Aufforderung zum Schuhe-Anziehen im Stehen keine Verpflichtung mit sich bringt.
- Warum die Frau bei gegebener Sicherheit auch ohne Mahram reisen kann.
- Warum die Zahnbürste an die Stelle des Miswak treten kann.