Beispiele lassen die Theorie lebendig werden. In diesem Sinne folgt in den nächsten Folien anschaulich dargestellt die Diskussion zielsetzungserfüllter Rechtsprechung. Behandelt werden u.a.:
- Warum man „Allahu Akbar“ im Gebet sagt.
- Wann und warum Wortlaut-Treue die Gebetwaschung aus stehendem Gewässer, in welches uriniert wurde, bedenkenlos nehmen würden.
- Warum Wortlaut-Treue und Zielsetzungs-Ersucher sich einig sind, dass Frauen während ihrer Menstruation die Moschee betreten dürfen.
- Warum es damals verboten war, von einer Reise in der Nacht zurückzukehren.
- Unter welchen Umständen man Knoblauchgenuss und Moscheebesuch verbinden darf.
- Wann man in der Gegenwart eines anderen resp. anderer flüstern bzw. in einer Fremdsprache sprechen darf.
- Wann Geschäfte abgeschlossen sind und warum Abu Hanifa (r) falsch verstanden wurde.