Jede der klassischen Rechtsschulen hat eine Methodik in Bezug auf den Umgang mit den Quelltexten. Diese verschiedenen Ableitungsregeln bzw. Ableitungsprinzipien oder „Urteilsfindungswege“ bringen dann auch konsequenterweise unterschiedliche Urteile hervor – etwas, das mit einer fachlichen Gelassenheit innerhalb der Gelehrsamkeit gehandhabt wird.
Folgende Themenkomplexe werden von Gelehrten verschieden gehandhabt:
- Umgang mit dem uneingeschränkten Befehl
- Einfach überlieferter Hadith, welcher die Allgemeinheit umfassend betrifft
- Die Frage, was vorzuziehen ist: Der Qiyaas oder ein Khabar Al- Waahid
- Mursal-Hadithe
- Was wird schwerer gewichtet: Das wortwörtliche Überlieferte oder das dem (scheinbar) entgegengesetzten Handeln des Überlieferers
- Inwiefern Analogieschluss Anwendung finden kann
- Umgang mit grammatikalischer Befehlsform und zusätzlichen Hinweisen
Die folgenden Folien demonstrieren Bespiele zu den eben aufgeführten Punkten 1, 5, 6 und 7, jeweils angewandt auf die nachkommenden Zweigfragen:
- Sind Kinder immer gleichmäßig zu beschenken?
- Müssen graue Haare gefärbt werden?
- Ist die Zufluchtssuche vor der Quranlesung verpflichtend?
- Muss derjenige, der sein Fasten durch Essen oder Trinken vorsätzlich gebrochen hat, eine Wiedergutmachung leisten?
- Ist die Pilgerfahrt nach Möglichkeit sofortig auszuführen, oder darf man diese aufschieben?