Manche Frauen – Gott sei Dank nicht viele – kommen in die Situation, dass sie längst standesamtlich geschieden sind, jedoch noch keine islamrechtliche Scheidung bekommen haben, weil der ehemalige Seelenpartner dies verweigert. Dabei ist der Quran so klar in dieser Frage, denn entweder gibt es ein Eheleben, oder aber man steht sich nicht im Wege:
وَإِذَا طَلَّقْتُمْ النِّسَاءَ فَبَلَغْنَ أَجَلَهُنَّ فَأَمْسِكُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ أَوْ سَرِّحُوهُنَّ بِمَعْرُوفٍ وَلا تُمْسِكُوهُنَّ ضِرَاراً لِتَعْتَدُوا وَمَنْ يَفْعَلْ ذَلِكَ فَقَدْ ظَلَمَ نَفْسَهُ وَلا تَتَّخِذُوا آيَاتِ اللَّهِ هُزُواً وَاذْكُرُوا نِعْمَةَ اللَّهِ عَلَيْكُمْ وَمَا أَنزَلَ عَلَيْكُمْ مِنْ الْكِتَابِ وَالْحِكْمَةِ يَعِظُكُمْ بِهِ وَاتَّقُوا اللَّهَ وَاعْلَمُوا أَنَّ اللَّهَ بِكُلِّ شَيْءٍ عَلِيمٌ
Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so dass ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisst, dass Allah über alles Bescheid weiß!2:231
Selbst kenne ich es, von gottesfürchtigen Frauen gefragt zu werden, wie sie denn zu einer islamischen Scheidung kommen, wo doch die standesamtliche Scheidung längst vorliegt und schon länger keine Eheleben mehr besteht. Bezüglich der Fälle, welche ich betreut habe, verweigerten sich bis auf eine Ausnahme alle Ehemänner komplett. Der verbleibende Fall endete in dem Sinne positiv, als dass der Ehemann sich dazu bewegen konnte, den Talaaq auszusprechen.
Um einigen Herzen Beruhigung zu verschaffen, wie auch um aus diesem Spezialwissen Allgemeinwissen zu machen – insofern es weitergetragen wird – die folgende Abhandlung:
Über die standesamtliche Scheidung
Der nachfolgende Artikel ist von Salman Al-Auda auf seine Homepage aufgenommen worden:
„Wenn ein Ehepaar standesamtlich in einem der europäischen Länder heiratet, so sind folgende Bemerkungen zu machen:
Das Ehepaar geht einen Vertrag ein, der von ihnen eingehalten werden muss, gleichzeitig sind sie jedoch auch dazu angehalten, die islamischen Regeln einzuhalten.
Der European Council for Fatwa and Research stellt fest:
- Die Norm ist, dass Muslime ihre Angelegenheiten von eingesetzten muslimischen Richtern nach islamischem Recht klären, jedoch in der Abwesenheit einer solchen Möglichkeit gesetzlich eingegangene Verträge für die Muslime bindend werden.
- Es herrscht eine Übertragung bezüglich des Rechts des Mannes, die Scheidung zu erwirken, weil das Gericht die standesamtlich Ehe auflöst, nicht der Ehemann und auch nicht die Ehefrau.
- Die Delegation des Scheidungsrechts wird von der Mehrheit der Gelehrten als möglich gesehen.
- Die Übertragung des Rechts des Mannes an das Gericht, die Scheidung zu erwirken, ist gültig – auch wenn der Mann dies nicht explizit geäußert hat, weil Folgendes zu den Grundsätzen des islamischen Rechts gehört:
„Das, was durch vorherrschenden Brauch bekannt ist, kommt dem gleich, was ausdrücklich als vertragliche Bedingung festgehalten wird.“ - Die Urteilsumsetzung des Richters – auch wenn er kein Muslim ist – ist erlaubt wenn es darum geht, das Allgemeinwohl zu bewahren und Schaden abzuwenden. Dies ist von führenden Rechtsgelehrten festgehalten worden, darunter Izzuddien Abd As- Salaam, Ibn Taymiyyah und Asch- Schaatiby.“1
Wie können also in solchen Extremfällen, in welche sich Männer dem islamischen Recht verweigern, beruhigt festhalten, dass die standesamtliche Scheidung auch als islamrechtliche Scheidung gilt und somit die Frau mit dieser eine neue Ehe eingehen kann.
- Scheikh Faysal ibn Anwar Mawlawy; In: http://en.islamtoday.net/artshow-403-3471.htm [↩]