Im Folgenden wird durch eine sprachliche Erörterung belegt, dass Moscheegemeinden auch Sozialeinrichtungen sind bzw. sein können. Die Abhandlung besteht aus Auszügen aus meiner Masterarbeit „Leitbilderstellungsgrundsätze für Moscheegemeinden mit Fallbeispiel und unter Einbeziehung einer Begründung von Moscheegemeinden als Sozialeinrichtungen“.
Die Moschee als Institution der Sozialen Arbeit Sprachliche Erörterung (PDF, 25o kb)