Teil 2/2 – Islamfeindlichkeit in Presse & Gesellschaft und die Rolle des Verfassungsschutzes in der Rufschädigung von muslimischen Gemeinden

Islamfeindliches Klima im Wirken der Verfassungsschutzbehörden manifestiert u.a. dadurch, dass Moscheegemeinden die Gemeinnützigkeit (welche steuerlich Vorteile mit sich bringt wie auch Spendengelder befördert) zu Unrecht entzogen wurde1

bzw. islamische Institutionen rechtswidrig im Verfassungsschutzbericht erwähnt wurden.2

Wenn es dem Verfassungsschutz wirklich um den Schutz und der Einhaltung des Rechts geht, warum verkündet der Verfassungsschutz nicht stolz und dankbar die rechtsurteile der Gerichte und Ergebnisse der einzelnen Untersuchungsausschüsse, welche die Grenzüberschreitungen des Verfassungsschutzes verurteilten? Anscheinend geht es einigen einflussreichen Verfassungsschutzmitarbeitern um mehr und andere Angelegenheiten – das Verteidigen einer gefühlten Leitkultur wie im weiteren Verlauf noch deutlich wird.

Gesetzes – und verfassungswidriges Fehlverhalten des Verfassungsschutzes

„Das Islamismuspotenzial wird aufgeblasen“

(Prof. Dr. Werner Schiffauer, Kulturwissenschaftler, der seit vielen Jahren zu islamischen Organisationen in Deutschland forscht)3

Dr. Jörn Thielmann, Islamwissenschaftler und zuvor geschäftsführender Leiter des 2008 geschlossenen Kompetenzzentrums Orient-Okzident Mainz KOOM an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, kritisiert den Verfassungsschutzbericht dahingehend, dass allein 31 000 der genannten 43 000 Personen zur islamischen Gemeinschaft Milli Görüs gehörten, die in Deutschland noch nie durch Gewalt aufgefallen sei.4

Auch der Verfassungsschutz des Landes Hessen ist für seine Übereifrigkeit in Sachen Beobachtung und Einstufung von Muslimen und deren Institutionen sowie „tendenziöser und gefährlicher“ Behauptungen bereits kritisiert worden.5

Grenzüberschreitungen des Verfassungsschutzes Niedersachsens – welche nicht nur Muslime zum Opfer haben – wurden auch von der „Task Force“, welche Niedersachsens Innenminister Pistorius eingesetzt hat, festgestellt. Die „Task Force“ trug zusammen, dass der Niedersächsische Verfassungsschutz:

  • Daten von publizistisch und journalistisch tätigen Personen, speziell solchen, die sich mit Rechtsextremismus beschäftigen, dazu einem Anwalt und einer Mitarbeiterin der Grünen-Fraktion sowie einem Mitarbeiter der Linkspartei, unzulässig gespeichert hat
  • fast 20 Prozent der personenbezogenen Daten (1973) nicht hätte speichern dürfen oder längst hätte löschen müssen
  • weitere 20 Prozent (1564) der Daten schnell löschen soll, weil sie für die „Aufgabenerfüllung“ nicht notwendig seien

Herr Pistorius zum Fehlverhalten:

Nicht „schwarze Schafe“, sondern ein „Organisationsverschulden“, weil „das System offenbar versagt hat und es keine Absicherung gab“ ist Ursache.

Trotz gesetzeswidriger Verstöße und Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gibt es trotz alldem keine personellen Konsequenzen (Kündigungen, etc.), denn

„Es erfolgte ausdrücklich keine Zuordnung der Prüfergebnisse zu einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Verfassungsschutzes“.

Die Ergebnisse der Task Force sind erschreckend genug, doch sie könnten noch drastischer ausfallen, denn die Unabhängigkeit der Task Force wird aufgrund der Zusammensetzung bezweifelt. Die Task Force setzte sich zusammen aus: Martina Schaffer, Vizepräsidentin des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, Christian Büschen, ehemaliger Verfassungsschutzpräsident, ein LKA-Beamter, drei Mitarbeiter des Innenministeriums, ein Vertreter des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit „beratender Funktion“.

Der Verfassungsschutz scheint gerne nach dem Motto „mitgegangen, mitgefangen“ verfahren zu sein, (…) Wer also irgendwo aufgetaucht ist, wo man Verfassungsfeindliches vermutet, kann auch ohne jeden konkreten Verdacht in die Akten gelangen. (…) Ähnliches trifft unter der Rubrik Islamismus für Moscheebesucher oder der Teilnahme an einem Freitagsgebet.“

Die Linke fordert aufgrund des Berichts die Auflösung des Niedersächsischen Verfassungsschutzes, da „Bürgerrechte, der Demokratie und der Rechtsstaat“ durch diesen zu Schaden kommen.6

Deutliche Worte zum Verfassungsschutz hat am 06.06.2013 auch Beate Rudolf gefunden (Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte):

Die kommende Bundesregierung muss den Auftrag annehmen, den strukturellen Rassismus bei Polizei und Geheimdienst aufzudecken und anzugehen.“7

Diese Worte sind angesichts der Tatsache, dass Wehrsportübungen militanter Neonazis mit Burschenschaftern vom Verfassungsschutz verschwiegen werden, trefflich:

Die Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes haben mit Rücksichtnahme auf einflussreiche Alte Herren die extrem rechten Umtriebe in den studentischen Verbindungen immer wieder geleugnet oder kleingeredet“ – Felix Krebs, Autor von Studien zu Burschenschaften.8

Ebenfalls lässt die absichtliche Vernichtung von Beweismaterialien und Schlimmstes erahnen:

Das Aktenschreddern war Vorsatz und diente der Vertuschung“9
Mehr als 310 Akten wurden vom Verfassungsschutz nach Bekanntwerden der NSU-Morde vernichtet. – „Heimatschutz, – Der Staat und die Mordserie der NSU“.

Antimuslimischer Rassismus und rechte Tendenzen unter Verfassungsschutzmitarbeitern

Jedoch sind es nicht nur Strukturen des Verfassungsschutzes, die Anlass zu berechtigten Sorgen geben: In der Abteilung des Verfassungsschutzes, welche militante Islamisten beobachten soll, traten mehrere Mitarbeiter offenbar durch offen islamfeindliche und rassistische Äußerungen („Muselmann“, „Ölauge“ sowie der Begriff „Herrenrasse“ in Bezug auf das deutsche Volk) hervor. Ein Beamter soll eine Kreuzritter-Spielfigur in seinem Büro so postiert haben, dass ihr Schwert auf eine Miniatur-Moschee gerichtet war.10

Dass also zu diesen strukturellen blinden Flecken auch noch Gesinnungsprobleme einiger Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden kommen, findet hoffentlich darin seine Krone, dass es kein Problem für das Regierungspräsidium in Kassel war, Andreas T., nach den Morden weiterhin zu beschäftigen – mindestens bis November 201111

, bis dieser aus gesundheitlichen Gründen aus dem Dienst geschieden war.12

Tatsächlich arbeitet Andreas T. heute noch als Beamter für das Land Hessen.13 Andreas T. war beim Mord an Halit Yozgat – einem der NSU-Morde – am 6. April 2006 zum Zeitpunkt des Mordes am Tatort gewesen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm ein Wehrmachtskarabiner, das Buch `Immer wieder töten – Serienmörder und das Erstellen von Täterprofilen` sowie eine abgetippte Version von Hitlers ,Mein Kampf‘ gefunden.14

Weiterhin hat Andreas T. keine Alibi für sechs weitere sogenannte „NSU- Morde“.15

Hier vermögen die Sicherheitsbehörden, darunter der Verfassungsschutz Hessens, also die „Vielfalt im Lande“ erfolgreich zu schützen.

Die zahlreichen, oft als „Pannen“ (eine wohlwollenden Wortschöpfung) bezeichneten Fehler der Verfassungsschutzbehörden16

, weisen gerade ihrer gleichzeitigen Übereifrigkeit und Übertreibung gegenüber muslimischen Organisationen17 wegen ein besorgniserregendes Muster auf, nehmen auch im zweiten Quartal 2013, nachdem eigentlich eine Sensibilisierung und Aufarbeitung hätte stattfinden müssen, diese „Pannen“ weiterhin ihren Lauf: Der hessische Verfassungsschutz hat eine Werbeanzeige in einer Zeitschrift für die Organisation „AD Jail Crew“ übersehen, die zum Netzwerk inhaftierter Rechtsextremisten gehört- obwohl der Verfassungsschutz diese Zeitschrift abonniert hat.18

In diesem Zusammenhang interessant: Der Verfassungsschutz –Chef Sachsens – Gordian Meyer-Plath  gehörte in seiner Studienzeit der Burschenschaft Marchia Bonn an und ist bis heute innerhalb dieser als „Alter Herr“ aktiv. Er verschwieg dies bis Presserecherche dies an Licht brachte. Erst Ende 2011 ist die Burschenschaft aus dem Dachverband „Deutsche Burschenschaft“ (DB) ausgetreten, welcher für seine rechten Tendenzen bekannt ist. Die Marchia tritt ein für ein „Europa der Vaterländer“ sowie die „Sicherung kultureller Eigenarten“ und Traditionen der „Völker in ihren jeweiligen Regionen und Lebensräumen“ – passen solche Werte in unsere heutige multikulturelle Gesellschaft?! Sollte ein Amt, das nach dem NSU-Skandal Vertrauen neu gewinnen muss, von jemandem geführt werden, der auch persönlich in den NSU-Skandal verwickelt ist? Zu seiner Zeit beim brandenburgischen „Verfassungsschutz“ war Gordian Meyer-Plath für die Quelle Carsten Szczepanski, „Ku Klux Klan“-Anhänger und 1995 wegen versuchten Totschlags an einem Nigerianer zu acht Jahren Haft verurteilt worden, zuständig. Die NSUler hätten auch festgenommen werden können aufgrund der Hinweise von Carsten Szczepanski, jedoch verhinderte dies der Verfassungsschutz Sachsens – unter anderem mit der Hilfe vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Meyer-Plath betreute übrigens persönlich Carsten Szczepanski; Treffberichte aus dem Jahr 1998 tragen die Unterschrift des heutigen Leiters des Verfassungsschutzes Sachsens Meyer-Plath.

Übrigens zum Zweiten: Im Verfassungsschutzbericht für Sachsen ist nicht über Burschenschaften zu finden, u.a. obwohl die extrem rechte Leipziger Burschenschaft Germania an ihrem Stammtisch NPD-Mitglieder teilnehmen lässt.19

Kerstin Köditz – Mitglied der des Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz  stellt zur Burschenschafts-Mitgliedschaft Gordian Meyer-Plaths fest, dass sich so auch erkläre

weshalb auf meine jährlichen Kleinen Anfragen zu rechtsextremistischen Aktivitäten an sächsischen Hochschulen regelmäßig keine Auskunft zu Veranstaltungen der Burschenschaften erfolgte“.20

[Die NSU-Mordserie] Ein Skandal, der ohne Beteiligung des Bundesamts für Verfassungsschutz wohl so nicht möglich gewesen wäre 21

In der Debatte um die NSU-Morde hört man oft eine zusammenfassende Einschätzung: Die sogenannten Dienste waren auf dem rechten Auge blind und haben die Gefahr nicht erkannt. Das gilt unserer Ansicht nach auf keinen Fall für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Als kurz nach der Wende in Deutschland Asylbewerberheime brannten und Schlägertrupps wahllos Menschen angriffen und umbrachten, hatten die Beamten im Kölner Bundesamt erwiesenermaßen die Gefahr von rechts erkannt. Immer mit dem Augenmerk, dass daraus rechter Terrorismus werden könnte“, und da „damals Dutzende von deutschen Neonazis in den jugoslawischen Bürgerkrieg gezogen sind. Und als diese ab 1991 zurückkamen, gelernt und gesehen hatten, wie man gegebenenfalls kämpft und tötet, fürchtete man, dass diese ‚Söldner‘, wie man sie nannte, hier systematisch rechten Terror etablieren könnten.“22

Der Verfassungsschutz – eventuell überflüssig, sicherlich politisch viel zu abhängiger Gesinnungsschnüffler

Prof. Dr. Werner Schiffauer findet deutliche Worte in seiner Fundamentalkritik dem Verfassungsschutz gegenüber:

Wenn jetzt der Verfassungsschutz allmählich seine Position revidiert, sollte das kein Anlass sein, sich beruhigt zurückzulehnen. Vielmehr sollte die Arbeit grundsätzlich neu bewertet werden. Die Beobachtung von Gruppierungen, von denen keine Gewalt ausgeht und die nicht zum Umsturz der Verfassung aufrufen, ist Gesinnungsschnüffelei. Der Verfassungsschutz sieht sich gern als „Verfassungs-TÜV“ – er ist aber viel zu abhängig von der Politik, um diese Aufgabe bewältigen zu können. Wenn man überhaupt an dem Amt festhalten möchte, sollte es sich auf die Beobachtung gewaltbereiter Extremisten konzentrieren.“23

Hardliner im Verfassungsschutz dominieren

Dem Vorwurf, dass die deutschen Verfassungsschützer Muslime und deren Gemeinden nicht selten als „islamistisch“ markieren und damit Muslime unter einem verheerenden Generalverdacht stellen, der zu öffentlicher Ausgrenzung führt, bot u.a. der Deutschlandfunk Raum.24

Prof. Dr. Werner Schiffauer über verschiedene Lager innerhalb des Verfassungsschutzes:

Im Verfassungsschutz gab es immer wieder Mitarbeiter, die auf diese [positiven] Entwicklungen25

hinwiesen. Sie wurden aus politischen Gründen ausgebremst. In den Berichten nach außen dominierte die Bewertung, diese Entwicklungen seien nur eine Fassade, die die eigentlich noch vorhandene islamistische Ausrichtung verschleiere.“26

Ein multireligiöses und multikulturelles Miteinander in unsere Gesellschaft wurde vom Verfassungsschutz erschwert 

„Vertreter der Evangelischen Kirchen in Deutschland und muslimischer Gruppen diskutierten bei einem internen Treffen im Mai 2014 in Frankfurt viele solche Fälle, bei denen sinnvolle Initiativen daran scheiterten, dass politisch Verantwortliche die Beobachtung der Gruppen durch den Verfassungsschutz als Ausschlussgrund betrachten.“27

„Für die Schwerfälligkeit der Ämter zahlte die deutsche Gesellschaft einen hohen Preis. Dabei waren die Kosten für die Observation noch der geringste Teil. Wesentlich höher waren die politischen Kosten. Der Argwohn des Verfassungsschutzes führte dazu, dass den Reformanstrengungen der zweiten Generation [der Muslime in Deutschland] immer wieder Steine in den Weg gelegt wurden. Zahlreiche vielversprechende Projekte wurden vereitelt. Ein Gipfel an Absurdität war etwa, dass das Familienministerium der Initiative „Isl’amour Muslime gegen Zwangsheirat“ eine Förderung verweigerte, weil die Muslimische Jugend und Milli Görüs beteiligt waren – also genau die konservativen Gemeinden, die wegen ihres Familienbildes sonst immer kritisiert werden. Damit konnten sich innerhalb der muslimischen Organisationen genau die bestätigt fühlen, die derartige Öffnungsinitiativen ohnehin ablehnten.“28

Schlusswort

Alle, die Werte des Miteinanders und Füreinanders tragen, mögen sich nicht von ideologischen und politischen Spielereien von einer reformbedürftigen Behörde irritieren lassen! Muslimische Gemeinden müssen weiterhin in dieser Gesellschaft verankert sein, als muslimischer Baustein des multireligiösen wie auch multikulturellen Miteinanders und zwar mit den vielfältigen Partnern aus der Sozialen Arbeit, der Gemeinwesenarbeit und dem Dialog!

  1. Frank, Manuela: Keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit eines islamisch-salafistischen Vereins, 18. Juli 2012. Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2012.

    http://www.rechtsanwalt.com/news/verfassungsrecht/keine-aberkennung-der-gemeinnutzigkeit-eines-islamisch-salafistischen-vereins-11531/ (25.03.2013) []

  2. vgl.: Muslimische Jugend in Deutschland e.V.: Verfassungsschutzbericht über die Muslimische Jugend in Deutschland hält gerichtlicher Prüfung nicht stand. http://www.mjd-net.de/verfassungsschutzbericht-ueber-muslimische-jugend-deutschland-haelt-gerichtlicher-pruefung-nicht-stand (25.03.2013) []

  3. Decker, Markus: Verfassungsschutzbericht. Kritik an Verfassungsschützern, 19..06.2014, in: http://www.fr-online.de/politik/verfassungsschutzbericht-kritik-an-verfassungsschuetzern,1472596,27542230.html (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []

  4. Decker, Markus: Verfassungsschutzbericht. Kritik an Verfassungsschützern, 19..06.2014, in: http://www.fr-online.de/politik/verfassungsschutzbericht-kritik-an-verfassungsschuetzern,1472596,27542230.html (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []

  5. Siehe dazu u.A.: http://www.irh-info.de/index.php?kon=nachrichten&kpf=nachan&zeige=nachrichten/2005/n20050630-01_VSB2004_STN_Miksch&nnr=85&winr=200500000085 (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  6. Rötzer, Florian: 40 Prozent der Daten des Verfassungsschutzes Niedersachsen müssen gelöscht werden, in: http://www.heise.de/tp/artikel/41/41801/1.html  (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []

  7. TAZ am 06.06.2013: Rassismus beim Verfassungsschutz. Ein strukturelles Problem. http://www.taz.de/Rassismus-beim-Verfassungsschutz/!117594/ (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  8. Speit, Andreas: Sächsischer Verfassungsschutzchef. Alter Herr beim Geheimdienst

    13.06.2014, in: http://www.taz.de/Saechsischer-Verfassungsschutzchef/!140267/ (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []

  9. Dirk Laabs, Co-Autor von vom Werk „Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU“, in: Hauser, Uli: 21.05.2014, http://www.stern.de/panorama/3-buch-zur-nsu-mordserie-das-aktenschreddern-war-vorsatz-und-diente-der-vertuschung-2111995.html (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []

  10. Focus vom 22.03.2013: Geheimdienstler unter Verdacht. Verfassungsschützer nennen Kollegen „Ölauge“ und „Muselmann“. http://www.focus.de/politik/deutschland/geheimdienstler-unter-verdacht-verfassungsschuetzer-nennen-kollegen-oelauge-und-muselmann_aid_945902.html (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  11. Vgl. Schulke, C./ Kneier, G-dapd-hes: 15.11.2011. Ehemaliger Verfassungsschützer „kleiner Adolf“ arbeitet jetzt in Regierungspräsidium. http://www.nh24.de/index.php/panorama/22-allgemein/51088-ehemaliger-verfassungsschuetzer-kleiner-adolf-arbeitet-jetzt-in-regierungspraesidium (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  12. Vgl. Elendt, G/Herrnkind, K und Gunst, J.: Zwickauer Neonazi-Zelle. Neues von „Klein Adolf“. 14. April 2012. http://www.stern.de/panorama/3-zwickauer-neonazi-zelle-neues-von-klein-adolf-1813158.html (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  13. Sundermann, Tom: Das NSU-Prozess-Blog. 80. Prozesstag – Andreas T. erneut Zeuge, 29. JANUAR 2014, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2014/01/29/80-prozesstag-andreas-t-erneut-zeuge/  []
  14. Vgl. Focus am 05.07.2012: Skandal um NSU-Terror. Verfassungsschützer unter Mordverdacht. http://www.focus.de/politik/deutschland/nazi-terror/skandal-um-nsu-terror-verfassungsschuetzer-unter-mordverdacht_aid_777475.html (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  15.  Vgl. Elendt, G/Herrnkind, K und Gunst, J.: Zwickauer Neonazi-Zelle. Neues von „Klein Adolf“. 14. April 2012. http://www.stern.de/panorama/3-zwickauer-neonazi-zelle-neues-von-klein-adolf-1813158.html (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []
  16. Die Googlesuche unter den Stichworten „Pannen Verfassungsschutz“ ergibt am 08.06.2013 ungefähr 140.000 Ergebnisse. http://www.google.de/#output=search&sclient=psy-ab&q=pannen+verfassungsschutz&oq=PAnnen+Ver&gs_l=hp.1.3.0i30j0i10i30j0i30l2.1018.7922.0.11887.12.10.1.1.1.2.272.1299.6j2j2.10.0…0.0.0..1c.1.16.psy-ab.kfCqPVY7HlI&pbx=1&bav=on.2,or.r_qf.&bvm=bv.47534661,d.bGE&fp=5305f7b82ce98db7&biw=1600&bih=756 (abgerufen am 08.06.2013) []

  17. Vgl. u.A.: Muslimische Jugend in Deutschland e.V.: Verfassungsschutzbericht über die Muslimische Jugend in Deutschland hält gerichtlicher Prüfung nicht stand. http://www.mjd-net.de/verfassungsschutzbericht-ueber-muslimische-jugend-deutschland-haelt-gerichtlicher-pruefung-nicht-stand (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []
  18. Vgl. FAZ vom 13.04.2013: Panne beim Verfassungsschutz. Nazi-Netzwerk übersehen. http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/panne-beim-verfassungsschutz-nazi-netzwerk-uebersehen-12147725.html (zuletzt abgerufen am 17.03.2014) []

  19.  http://www.inventati.org/leipzig/?p=2178  (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []
  20.  Speit, Andreas: Sächsischer Verfassungsschutzchef. Keine Privatsache eines Alten Herren, 15.06.2014, in: http://taz.de/Saechsischer-Verfassungsschutzchef/!140420/ (zuletzt abgerufen am 17.06.2014) []
  21.  Hauser, Uli: 21.05.2014, http://www.stern.de/panorama/3-buch-zur-nsu-mordserie-das-aktenschreddern-war-vorsatz-und-diente-der-vertuschung-2111995.html (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []
  22. Dirk Laabs, Co-Autor von vom Werk „Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU“, in: Hauser, Uli: 21.05.2014, http://www.stern.de/panorama/3-buch-zur-nsu-mordserie-das-aktenschreddern-war-vorsatz-und-diente-der-vertuschung-2111995.html (zuletzt abgerufen am 05.08.2014) []

  23. Schiffauer, Werner: Islam in Deutschland. Verfassungsschutz als Reformbremser, 17.06.2014, in: http://www.fr-online.de/meinung/islam-in-deutschland-verfassungsschutz-als-reformbremser,1472602,27523656.html  (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []

  24. Vgl. Güvercin, E.: Der Verfassungsschutz auf „islamistischen“ Abwegen. Wenn Behörden Muslime stigmatisieren. 16.04.2013. http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/1806682/ http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/politischesfeuilleton/2074726/ (08.06.2013) []

  25. Vgl. Schiffauer, Werner: Islam in Deutschland. Verfassungsschutz als Reformbremser, 17.06.2014, in: http://www.fr-online.de/meinung/islam-in-deutschland-verfassungsschutz-als-reformbremser,1472602,27523656.html  (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []

  26. Schiffauer, Werner: Islam in Deutschland. Verfassungsschutz als Reformbremser, 17.06.2014, in: http://www.fr-online.de/meinung/islam-in-deutschland-verfassungsschutz-als-reformbremser,1472602,27523656.html  (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []
  27. Schiffauer, Werner: Islam in Deutschland. Verfassungsschutz als Reformbremser, 17.06.2014, in: http://www.fr-online.de/meinung/islam-in-deutschland-verfassungsschutz-als-reformbremser,1472602,27523656.html  (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []

  28. Schiffauer, Werner: Islam in Deutschland. Verfassungsschutz als Reformbremser, 17.06.2014, in: http://www.fr-online.de/meinung/islam-in-deutschland-verfassungsschutz-als-reformbremser,1472602,27523656.html  (zuletzt abgerufen am 04.08.2014) []